Schauen Sie rein, was bringt die Mitgliedschaft....
- Bekomme ich bei meiner Krankenkasse durch die Mitgliedschaft beim Lspv Rabatte?
- Lohnt es sich vor meinem nächsten Theaterbesuch an der Ticket-Kasse die Lspv-Mitgliedschaft zu erwähnen?
- Wie unterstützt und vertritt mich der Lspv gegenüber meinem Arbeitgeber?
Bietet der Lspv eine Lösung für mein Problem am Arbeitsplatz?
Beratungsstelle - Mediation
In Zusammenarbeit mit der HSLU Wirtschaft finanziert der Lspv seinen Mitgliedern das Erstberatungs-Gespräch.
Schwierige Situationen am Arbeitsplatz bleiben unbesprochen und führen zu Konflikten bis zu schweren persönlichen Belastungen. Hier finden Sie Hilfe.
Stiftung Sterbe- und Hilfskasse für das Luzerner Staatspersonal des Lspv
Die Stiftung hat die nachfolgenden Zwecke:
Die Auszahlung eines Sterbegelds von Fr. 1‘000 an die Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder der Sterbe- und Hilfskasse nach dem Tode eines Mitgliedes.
Die Ausrichtung von Unterstützungsleistungen an aktive und ehemalige Staatsangestellte sowie an deren hinterbliebene Nachkommen in Notlagen.
Die Finanzierung von Projekten zum Wohle des Staatspersonals mit der Verfolgung von rein altruistischen Zielen (z.B. Gesundheitspräventions-kampagnen). Die Unterstützung gewinnorientierter Projekte oder solche, die Staatsaufgaben im engeren Sinne darstellen, ist ausgeschlossen.
Kontakt:
Stiftung Sterbe- und Hilfskasse
c/o Luzerner Staatspersonalverband
Maihofstr. 52, 6004 Luzern
041 422 03 73 – Lspv@bluewin.ch